Alle in der Schweiz in den Handel gesetzten Edelmetall-  und Mehrmetallwaren müssen mit einer in der Schweiz registrierten Verantwortlichkeitsmarke bezeichnet sein.

Neben den übrigen gesetzlich vorgeschriebenen Bezeichnungen (Feingehaltsangaben usw.) müssen sämtliche Edelmetall- und Mehrmetallware mit einer beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle hinterlegten Verantwortlichkeitsmarke versehen sein.
Die Verantwortlichkeitsmarke ist mit einer Unterschrift zu vergleichen: Derjenige, der seine Verantwortlichkeitsmarke anbringt, übernimmt die Verantwortung über die materielle Zusammensetzung und die Bezeichnungen der Gegenstände.

gabrielas.ch hat die Registrierung bei der eidg. Zollverwaltung / Zentralamt für Edelmetallkontrolle abgeschlossen und besitzt die gesetzlich vorgeschriebene Verantwortlichkeitsmarke (VM) für Edelmetalle.Alle Silber-Schmuckstücke, bei gabrielas.ch, aus Feinsilber 999 (Metalclay) und Sterlingsilber 925 haben einen eigenen Stempel.
Ohne diese Stempel, ist es „verboten“ Silberschmuck zu verkaufen.
Achte beim Kauf von Schmuck unbedingt auf diese beiden Stempel, resp. Frage nach der Registrierung.

Weitere Infos findest Du hier.